Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig

Grunderwerbssteuer: Behandlung wie Ehepartner

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Partner von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, den sogenannten Homo-Ehen, wurden vom Bundesverfassungsgericht mit "traditionellen" Ehepartnern gleichgestellt. Für Berliner bedeutet dies in der Praxis, dass sich trennende Paare, die sich gegenseitig Berlin-Immobilien verkaufen, keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Zuvor galt dies nur für Ehepartner. Das hat das Verfassungsgericht am vergangenen Mittwoch entschieden, mit rückwirkender Gültigkeit des Urteils bis 2001.Erfolgreich geklagt  hatten zwei eingetragenen Lebenspartner, die sich im Zuge der Trennung gegenseitig ihre Anteile (MEA-Miteigentumsanteile) an zwei Immobilien übertragen hatten. Der Fiskus hatte dafür Grunderwerbsteuer geltend gemacht. Durch den Beschluss können jetzt auch ehemalige Lebenspartner aus noch nicht rechtskräftigen Vorgängen Steuern vom Staat zurückfordern.

Zur Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes gelangen Sie HIER.

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