Mieter müssen bunte Wände bei Auszug weiß streichen.

BGH: Bunte Wände sind bei Auszug nicht akzeptabel.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mieter bei Auszug aus ihrer Wohnung keine Wände mit bunten Wandfarben hinterlassen dürfen, wenn der Vermieter auf das neutrale Aussehen besteht. Mieter müssen dem Urteil zufolge entweder selber für das neutrale Aussehen Sorge tragen oder die Kosten dafür übernehmen. Das Gericht befand, dass dem Vermieter Schaden entstehe, wenn er die Dekoration beseitigen muss, die für „breite Mieterkreise“ nicht akzeptabel sei.  Den Anspruch des Vermieters führt das BGH auf das allgemeine Schadensrechts zurück und nicht auf die Schönheitsreparaturen-Klauseln in Mietverträgen. Das bedeutet, dass Mieter auch dann, wenn der Vertrag sie nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, die Wohnung oder betroffene Wände und Räume, vor Rückgabe farblich neutral streichen müssen.

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