Besitzer von Eigentumswohnungen bekommen kein BAföG:

Besitzer von Eigentumswohnungen haben möglicherweise keinen Anspruch auf BAföG. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Im konkreten Fall war der Student allerdings als Eigentümer von gleich drei Eigentumswohnungen eingetragen.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Jahrelang hatte er BAföG-Leistungen in Höhe von über 10.000 Euro erhalten und muss diese nun zurückzahlen.

Dabei half auch nicht, dass der Vater die Eigentumswohnungen verschenkt und sich selbst ein Wohnrecht hatte eintragen lassen. Der Besitzer hatte argumentiert, dass die Wohnungen der Altersvorsorge des Vaters dienten und für ihn wertlos seien, weil er sie wegen der Belastungen weder veräußern noch beleihen könne. Das Verwaltungsgericht Berlin wies diese Klage ab. Die Bewilligung von BAföG sei ausgeschlossen, weil die Wohnungen zum anrechenbaren Vermögen des Klägers zählten. Da er nicht dort wohne, handele es sich auch nicht um zu schonendes Vermögen.

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