Mehr barrierefreie Wohnungen in Berlin

Nachträglicher Einbau von Aufzügen wird erleichtert. Neben barrierefreien Wohnungen wird auch der öffentliche Raum nachhaltig und barrierefrei in Berlin geplant. „Berlin – zugänglich für alle“

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Die Senatsverwaltung will mehr barrierefreie Wohnungen durchsetzen. Bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden mit Aufzügen soll bis Ende 2019 ein Drittel der Wohnungen, ab Anfang 2020 die Hälfte der Wohnungen barrierefrei hergestellt werden. Auch Abstellräume für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder müssen künftig barrierefrei sein.

Bei neuen Verkaufsstätten mit mehr als 300 m² Verkaufsfläche muss künftig ein behindertengerechtes WC eingebaut werden. Gleichzeitig wird aber auch die nachträgliche Errichtung von Aufzügen baurechtlich erleichtert. Die bereits viel diskutierte Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern wurde ebenfalls aufgenommen. Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, einen entsprechenden Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin beschlossen.

„Berlin – zugänglich für alle 2020“ – so lautet eine der Zukunftsvisionen der Hauptstadt. Nicht allein Wohnungen sollen vermehrt barrierefrei ausgebaut werden, auch Besucher und Bewohner von Berlin sollen sich im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen bewegen können. Hierzu sind nachhaltige und barrierefreie Maßnahmen wie der Umbau von Plätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie öffentlichen Gebäuden geplant.Auch für Bundesbauten bestehen Leitfäden für die Errichtung und Betreibung unter einer wirtschaftlichen, ökologischen, städtebaulich sowie gesellschaftlich zukunftsfähigen Prämisse.

Die hohe Kostenintensität barrierefreier Einheiten wird oft überschätzt. Der entstehende Mehrwert erhöht dabei den Mehrwert für alle und umfasst somit nachhaltige Aspekte. In der Schweiz wurden Untersuchungen zum Thema Barrierefreiheit von Neubauten im öffentlichen Bereich durchgeführt, welche belegen, dass die Gesamtbausumme von etwa drei Millionen Euro maximal ein halbes Prozent dieser Bausumme ausmacht. Zwei Drittel der Maßnahmen stellen einen Mehrwert für alle dar. Lediglich ein Drittel wird für spezifische Maßnahmen für Menschen mit besonderen Einschränkungen ausgegeben. Laut der Schweizer Studie ist bei kleineren Neubauten der Kostenaufwand für die Barrierefreiheit auf 1,5 bis 4 Prozent der Bausumme beschränkt.

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