Klimaschutzplan 2050. Revolution für Immobilienbranche?

Nationaler Klimaschutzplan 2050: 350 Seiten Maßnahmen aus Vorschlägen von Kommunen, Ländern, Verbänden und Privatpersonen. Welche Maßnahmenvorschläge betreffen die Immobilienwirtschaft?

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Mit der Klimaschutzkonferenz Ende 2015 in Paris wurde erstmals die Zwei-Grad-Obergrenze völkerrechtlich verankert. Noch vor der Sommerpause 2016 soll der deutsche Klimaschutzplan verabschiedet werden. Die Bundesregierung startete bereits im Sommer 2015 einen breit angelegten Beteiligungsprozess. Länder, Kommunen und Verbände sowie Privatpersonen wurden nach ihren Ideen zur Verbesserung der Umwelt befragt. Ausgehend vom Zeitraum zwischen 1990 bis 2050 sollen 80% bis 95% Treibhausgasemissionen eingespart werden. Laut Umweltbundesamt wurden bisher 27 % eingespart. Das klingt nach großen Erfolgen. Jedoch umfassen die 27 % der Einsparung vor allem emissionsstarke DDR-Industrieunternehmen, die nach 1990 stillgelegt wurden. Auch die zahlreichen Unternehmen, die ihre Produktionen in Billiglohnländer verlagert haben, begünstigen die deutschen Hochrechnungen.

Weitere Verschärfung der EnEV

Die Energieeinsparverordnung, die seit 2002 erstmals in Kraft getreten ist, schreibt bautechnische Standardanforderungen für Wohngebäude, Bürogebäude und z.T. Betriebsgebäude vor. Bereits im Oktober 2013 als der Bundesrat der Verschärfung der EnEV zustimmte, warfen Immobilienverbände der Länderkammer vor, Wohnungsneubau signifikant zu verteuern. Die erhöhten Baukosten stünden dabei nicht im Verhältnis zu den Einsparungen der Heizkosten. Die erst vor etwa drei Monaten voll wirksam gewordene EnEV soll laut Bundeswirtschaftsministerium nun noch weiter verschärft werden. Dabei sind mit dieser Verordnung schon heute mindestens 7% mehr Baukosten verbunden. Lediglich 0,02 % beträgt allerdings die CO2-Einsparung durch die EnEV. Stehen der erhebliche Kostenmehraufwand für Neubau und der geringe Prozentsatz der Einsparung durch die EnEV im Verhältnis zueinander?

Nun sollen weitere Beschränkungen, Anreize und Förderungen in den Klimaschutzplan 2050 aufgenommen werden. Die erarbeiteten Vorschläge, welche auf die Immobilienbranche zurückführen, umfassen u.a. folgende Teilbereiche: Klimaschutzklassen, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, sollen zu mehr Kontrollen zum Einhalten energetischer Standards führen. Dabei sollen Akteure der Immobilienwirtschaft für energetische Gebäudesanierungen stufenweise Anreize finden. Hauseigentümer, welche ihr Eigenheim besser energetisch sanieren als es der Standard vorsieht, erhalten eine Förderung.

Die energetische Sanierungsrate im Wohnungsbestand soll deutlich erhöht werden. Derzeit beträgt diese etwa 0,8 % pro Jahr und der Energiestandard für Neubauprojekte soll erheblich verschärft werden. Ziel ist es, dass bis 2030 Plusenergiehäuser, die mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen, als Neubaustandard dienen.

Die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung impliziert die Abschaffung gängiger Öl- und Gasheizungen und damit die Förderung zum Austausch fossil betriebener Heizungen. Auch die in Gebäuden integrierte Speicherung für Strom und Wärme, welche mit erneuerbaren Energien erzeugt wurden, sollen gefördert werden.

Viele Restriktionen sind mit Förderprogrammen unterlegt und werden Anreize schaffen, stärker auf Energieeinsparungen zu achten. In der Immobilien Zeitung (IZ) äußert Andreas Mattner vom ZIA (Zentraler Immobilienausschuss) Bedenken bezüglich des Plans der Bundesregierung für den Klimaschutzplan 2050 den Gebäudebestand energetisch aufzubereiten und nicht das Augenmerk auf Neubauprojekte zu beschränken. Laut Mattner entstehe so ein Sanierungszwang durch die Hintertür, was auch die Prämisse des bezahlbaren Wohnens und Bauens in Gefahr bringe.

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