Berlin-Immobilien: Politik verursacht Kostenexplosion.

Laut BBU kann der Bau einer Berlin-Immobilie mit 75 Quadratmetern Wohnfläche nächstes Jahr bis zu 27.000 Euro mehr kosten als in 2015. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 17 Prozent. Auf die monatliche Nettokaltmiete im Neubau bezogen, entspricht dies einem Anstieg um über 1,50 Euro pro Quadratmeter, auf eine rechnerische Kostenmiete von 12,50.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

BBU: Baukosten steigen um 17 Prozent

Ein Mieterhaushalt müsste über 1.300 Euro mehr im Jahr für die Miete aufbringen, so Maren Kern, Vorstand beim BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Frau Kern weiter: „Damit günstiger Wohnraum für alle entsteht, müssen die Baustandards sinken, nicht steigen.“

Diese bevorstehende Kostensteigerung sei einzig „das Ergebnis steigender staatlicher Neubauauflagen – vor allem im Zuge neuer Standards in der Berliner Bauordnung.“ Die jetzt das parlamentarische Verfahren eingebrachte Novellierung soll regeln, dass ein Drittel aller Neubauwohnungen behindertengerecht barrierefrei errichtet werden soll. Ab 2020 sollen es sogar 50 Prozent sein. Der damit einhergehende höhere Flächenverbrauch und der hohe Planungsaufwand schlagen mit einer Baukostensteigerung von bis zu zehn Prozent oder rund 16.000 Euro pro Neubauwohnung zu Buche. „Nach der kräftigen Anhebung der Grunderwerbsteuer im letzten Jahr soll mit der Novellierung der Bauordnung jetzt der nächste staatlich verordnete Kostensprung beim Wohnen folgen. Das ist ein heftiger Schlag gegen mehr bezahlbaren Neubau in Berlin“, kritisierte Kern in einer Presseerklärung.

Demnach verteuert die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung ab Januar 2016 den Bau von Berlin-Immobilien um bis zu sieben Prozent.

Zwar sei eine „ausreichende Zahl behindertengerechter Wohnungen wichtig“, so Kern. Aber gerade im Alter sei auch die Bezahlbarkeit der Wohnung wichtig. Wichtiger als starre und teure Vorgaben sei flexible und individuelle Lösungen wie die stufen- und schwellenlose Zugänglichkeit bis zur Wohnung, bodengleiche Duschen und vergrößerte Bewegungsflächen. Kern: „Die Praxis zeigt, dass eine solche Ausstattung in den allermeisten Fällen völlig ausreicht. Im Einzelfall können dann auch weitergehende individuelle Lösungen umgesetzt werden.“ Vor diesem Hintergrund regte sie für die weitere Diskussion der Bauordnung eine praxisgerechte Definition des Begriffs „Barrierefrei“ an.

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