Senatsverwaltung ändert für Flüchtlingsunterkünfte Baurecht. Bezirke bleiben außen vor.

Für den Bau neuer Flüchtlingsunterkünfte in modularer Bauweise gilt künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Die bisherigen bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in den Bezirken sollen entfallen.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Stattdessen wird die Oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt allein zuständig sein. Damit sollen die Planungsphasen verkürzt und die Bezirke entlastet werden. Der Senat hat den Gesetzentwurf nun durchgewunken. Senator Geisel zeigte sich erfreut: "Menschen in Not brauchen unsere schnelle Hilfe. Der Bau von Unterkünften in modularer Bauweise ist ein wichtiger Baustein bei der Flüchtlingsunterbringung. Dafür müssen wir die Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Durch die Konzentration der Aufgaben bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird dies möglich sein.

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