Berliner Wohnungsneubauten werden zusätzlich gefördert: Kabinett beschließt Finanzspritze

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Wer in Berlin Wohnungsneubau betreibt, wird in den nächsten Jahren zusätzlich gefördert. Die Stadt fällt in das Fördergebiet, für das das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt hat. Denn Gebiete mit Mietpreisbremse gehören automatisch dazu. Allerdings gelten bestimmte Bedingungen, die dafür sorgen sollen, dass sogenannte "Luxuswohnungen" nicht gefördert werden. Für die Förderung wird die Einhaltung einer Baukostenobergrenze von 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vorausgesetzt, von der maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden. Um insbesondere private Investoren anzuregen, möglichst zeitnah in entsprechenden Wohnraum zu investieren, wird die Förderung zeitlich auf Baumaßnahmen begrenzt, mit denen in den Jahren 2016 bis 2018 begonnen wird. Maßgebend ist der Bauantrag oder die Bauanzeige. Die Sonderabschreibung wird letztmalig im Jahr 2022 möglich sein. Die begünstigten Flächen müssen mindestens zehn Jahre für die Vermietung zu Wohnzwecken dienen. Wer alle Regeln erfüllt, kann sich über eine zeitlich befristete Sonderabschreibung freuen. "Vor allem in den Großstädten fehlen Wohnungen", sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble. Dazu komme nun der Zuzug vieler Flüchtlinge. "Wir müssen jetzt die richtigen Anreize setzen und den Neubau von Wohnungen gezielt und zeitlich befristet steuerlich fördern. Damit tragen wir dazu bei, den Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren zu entlasten."

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